Ich bin adoptiert! Wie läuft eine Erwachsenenadotion ab?

Erwachsenenadoption

Ich bin 27 Jahre alt und wurde vor Kurzem von meinem Stiefpapa adoptiert.

Wie es zu dieser Adoption kam und wie so eine “Erwachsenenadoption” abläuft, davon möchte ich euch im heutigen Blogpost erzählen. 

Ich hoffe, dass dieser Beitrag dem einen oder anderen weiterhilft, denn damals, als wir auf der Suche nach Informationen dazu waren, habe ich im Internet sehr wenig zu diesem Thema gefunden.

Kurz zu unseren familiären Situation: Ich kenne meinen leiblichen Vater fast nicht. Meine Eltern haben sich getrennt, als ich 3 Jahre alt war. Ich habe zu meinem Erzeuger weder eine soziale noch eine emotionale Bindung. Als ich 8 Jahre alt war, lernte meine Mama meinen Stiefpapa kennen, der seitdem die Vaterrolle übernahm.

Da wir ein inniges Vater-Tochter-Verhältnis haben und nicht nur im wahren Leben, sondern auch auf dem Papier eine richtige Familie sein wollten, haben wir irgendwann beschlossen, dass mein Stiefpapa mich adoptieren soll.

Auch in Anbetracht dessen, dass meine jüngeren Brüder noch minderjährig sind, sollte ich als ältere Schwester ohne Einschränkungen den Vormund übernehmen können, falls meinen Eltern etwas passiert. Sprich, wir wollten uns alle einfach absichern. 

Da uns aber klar war, dass mein Erzeuger einer Adoption nicht zustimmen würde, haben wir gewartet, bis ich volljährig war. Ja, es hat vielleicht ein wenig länger gedauert, als wir beabsichtigt hatten. Aber das ist jetzt auch nicht so schlimm.

Erster Schritt zur Erwachsenenadoption – Der Notartermin

Da das Internet uns kaum Informationen lieferte, wie so eine Erwachsenenadoption abläuft, informierten wir uns beim naheliegenden Familiengericht. Der erste Schritt führte uns zu einem Notar.

Da meine Familie und mich ca. 600 km trennen, kümmerte ich mich alleine um einen Termin bei einem ortsansässigen Notar, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

Für diesen Termin benötigte ich Ausweiskopien von meinen Eltern und mir, sowie die Heiratsurkunde meiner Eltern und meiner eigenen, da ich ja auch schon verheiratet bin.

Die Notarfachangestellte entwarf ein Dokument, in welchem detailliert aufgeführt wurde, wer wen adoptiert und warum. 

Wir vereinbarten dann einen Notartermin, bei dem die ganze Familie, sprich meine Eltern, mein Ehemann und ich erscheinen mussten.

Bei diesem Termin wurde das Dokument über die Adoption von der Notarin verlesen, von uns bestätigt und notariell beglaubigt.

Erwachsenenadoption

Zweiter Schritt unserer Erwachsenenadoption – Das Familiengericht

Mit dem notariell beglaubigten Dokument in der Tasche rief ich beim Familiengericht. Da wir in verschiedenen Bundesländern wohnten, war das Familiengericht des Anzunehmenden, sprich in diesem Fall das meines Stiefvaters für uns zuständig. Wir reichten die beglaubigten Adoptionsdokument ein und bekamen ein paar Wochen später Post vom Familiengericht, welches weitere Unterlagen von uns anforderte.

Folgende Unterlagen wurden vom Familiengericht von dem Annehmenden (Stiefpapa) und dem Anzunehmenden (meine Wenigkeit) benötigt:

  • Formlose Erklärung über Nettoeinkommen/Vermögen/Grundbesitz/Kinder
  • Kopie der Geburtsurkunde
  • Gesundheitszeugnis (Vorlagen dazu gibt es im Internet, dies muss von einem Hausarzt ausgestellt werden → kostenpflichtig)
  • Kopie der Heiratsurkunde
  • Lebenslauf, aus dem sich die persönliche Beziehung beider Parteien ergibt (Sprich, welche Rolle übernimmt mein Stiefpapa in meinem Leben, wie lange besteht die Vater-Tochter-Beziehung und welche Beweggründe gibt es für die Adoption)
  • Name und Anschrift des leiblichen Vaters
  • Name und Anschrift aller weiteren Kinder
  • Eventuelle Sorgerechtsentscheidung/Scheidungsurteil (war bei uns nicht der Fall, da meine Mutter mit meinem leiblichen Vater nicht verheiratet war und das alleinige Sorgerecht hatte)
  • Namensänderung des Geburtsnamen (fiel bei uns weg, da ich bei der Hochzeit meiner Eltern den Namen meines Stiefpapas angenommen hatte)

Die gesamten Dokumente mussten innerhalb von drei Wochen beim Familiengericht eingereicht werden.

Dritter Schritt unserer Erwachsenenadoption –  Vorladung beim Familiengericht

Nach einiger Zeit bekamen wir Post vom Familiengericht mit dem Termin der Anhörung. Für diesen Termin reiste ich zu meinen Eltern.

Sowohl meine Eltern, als auch meine jüngeren Geschwister waren zu diesem Termin vorgeladen. Die Richterin befragte uns zu unseren familiären Situation und wollte auch von meinen jüngeren Brüdern wissen, ob sie mit der Adoption einverstanden sind. 

Außerdem wurden vorab der leibliche Vater und die leibliche Tochter meines Stiefpapas um eine Stellungnahme gebeten. Da sich keiner von beiden geäußert hat, stand vonseiten des Gerichts einer Adoption nichts im Wege.

Vierter Schritt unserer Erwachsenenadoption –  Der rechtswirksame Beschluss

Einen Monat später bekamen wir per Post vom Familiengericht den endgültigen Bescheid mit einem “Wirksamkeitsvermerk”, dass die Adoption rechtskräftig ist. 

Wir waren happy!!!

Wie lange dauert eine Erwachsenenadoption?

Der Notartermin hatten wir im Oktober 2020, der Gerichtstermin war Mitte Juni 2021 und der bewilligte Beschluss kam im Juli 2021. Das ganze Prozedere dauerte bei uns ca. 10 Monate.

Wie viel kostet eine Erwachsenenadoption?

Wir erhielten zwei Rechnungen, einmal von unserem Notar und eine zweite vom Familiengericht. Die Kosten orientieren sich an dem Vermögen bzw. Nettoeinkommen der Adoptionsparteien. Je weniger man also hat, desto weniger Kosten kommen auf einen zu.

Nun sind wir also auch per Gesetz eine vollständige Familie mit allen Rechten und Pflichten, die eine Familie so hat.

Habt ihr Fragen? Dann immer her damit, wir beantworten sie gerne.

14 Kommentare

  1. Andrea W.
    2. September 2021 / 16:38

    Sehr schön Stacy, wir haben auch eine Adoption machen lassen bei meinem Sohn. Bist du jetzt auch eine geborene B.? Also damit auch die Geburtsurkunde gelöscht und neu?

    Liebe Grüße
    Andrea

  2. Nadine
    1. August 2022 / 15:50

    Hallo,
    haben den Termin beim Familiengericht zwecks einer Erwachsenenadoption noch vor uns. Mit welchen Fragen muss ich rechnen.
    Vielen Dank für eine Antwort
    Liebe Grüße Nadine

    • 1. August 2022 / 21:02

      Hallo Nadine, das kommt ganz auf den Richter bzw. die Richterin drauf an. Ich weiß nicht, wie eure Konstellation ist und darum ist es schwer dazu etwas zu sagen. Unsere Richter wollte wissen, ob die jüngeren Geschwister einverstanden sind und wir mussten nochmal kurz das Verhältnis beschreiben und wie wir zusammengelebt haben. Das wars eigentlich grob.

      • Nadine
        7. August 2022 / 12:07

        Vielen Dank für die Anwort.

  3. Mandy Witte
    31. August 2022 / 15:01

    Hallo,
    wird denn wirklich der biologische Vater befragt? ich kenne die beiden Adoptionsarten: Schwache und starke Adoption, bei der schwachen verliert sich das Verwandschaftsverhältnis zum leiblichen Vater nicht und seine Zustimmung wird nicht benötigt. Kannst du mir da vielleicht was dazu sagen ?

    • 9. September 2022 / 15:02

      In unserem Fall wurde der biologische Vater befragt. Er hatte die Gelegenheit, sich zu äußern, was er aber nicht tat. Da ohnehin seit über 25 Jahren kein Kontakt bestand, wurde die Adoption so rechtskräftig. Ein Verwandtschaftsverhältnis zum Erzeuger gibt es jetzt nicht mehr.

      • Andrea
        20. Februar 2024 / 10:05

        Dann ist es bei euch eine starke Adoption, oder?

  4. Heiko Seifert
    9. November 2022 / 13:17

    Hallo Kerstin,

    ich habe eine Frage zu dem Lebenslauf. Ich weis nicht so genau wie ich den schreiben soll ? Stecke in der Adoption
    schon voll drin. Das Familiengericht möchte aber diesen Lebenslauf noch haben, obwohl ich eine Erwachsenen Adoption mache. Kannst du mir bitte Tipps geben. Vielen Dank für deine Mühe. LG Heiko

    • Kerstin
      12. November 2022 / 15:08

      Hallo Heiko, schreibe den einfach so, als würdest Du Dich irgendwo bewerben. Ganz einfach. Genauso haben wir das auch gemacht. Liebe Grüße Kerstin

  5. Lia
    23. Februar 2023 / 17:55

    Huhu
    Ich habe demnächst das gleiche vor 🙂
    Was hattet ihr am Ende für Kosten

    • Kerstin
      27. Februar 2023 / 13:55

      Hallo Lia, das kommt ganz auf dein „Vermögen“ an. Das musst du angeben und danach werden die Kosten berechnet. Viele Grüße Kerstin

  6. Tanja
    24. April 2023 / 17:13

    Hallo! Wir sind in der gleichen Situation. Mein Mann möchte meinen erwachsenen Sohn adoptieren. Die Unterlagen sind schon bei Gericht und wir warten auf den Termin.
    Allerdings hat der Erzeuger meines Sohnes den Mindest-Unterhalt gezahlt ( den ich zwar zwei Mal einklagen musste,- aber dann hat er gezahlt.)
    War das bei dir auch der Fall? Ich habe gelesen, dass das eine Ablehnung zur Folge haben kann, da der leibliche Vater ja später, im Alter, unterhaltsberechtigt ist…
    Kontakt gab es fast ( in den letzten 15 Jahren gar nicht mehr)keinen…

    • 30. April 2023 / 17:05

      Hallo Tanja, ich habe keinen Unterhalt bekommen, aber ich glaube, es kommt darauf nicht an. Ich denke, es liegt auch an der emotionalen Bindung und die bestand bei uns überhaupt nicht.

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